Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsbedingungen (AGB) von PixelMountain.eu (Jochen Sattelberger)

Stand: 01.06.2015

 

1 Geltung

1.1 Der Auftragsnehmer (im folgenden „PixelMountain“ genannt) erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB).

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch PixelMountain im Voraus bestätigt wurde.

 

2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit

2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.

2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch PixelMountain bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten PixelMountain bedarf.

2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

 

3 Vertragsgrundlagen, Basisdaten

3.1 Sofern PixelMountain ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von PixelMountain wirksam.

 

4 Urheberschutz und Nutzungsrechte

4.1 Der PixelMountain erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten– an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei PixelMountain.

4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

4.3 PixelMountain überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Werke von PixelMountain dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck/den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/ Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z.B. f. ein anderes Projekt), bedürfen der Einwilligung von PixelMountain und sind honorarpflichtig.

4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von PixelMountain übertragen werden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt PixelMountain, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig.

4.7 Über den Umfang der Nutzung steht PixelMountain ein Auskunftsanspruch zu.

4.8 PixelMountain hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt PixelMountain zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5 Preise und Zahlung

5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von PixelMountain errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:

– der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und/oder Fotografien

– der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Neben-/Materialkosten

– der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten

Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Alle Preise in Angeboten sind immer nettopreise und verstehen sich zuzüglich 19 % gesetzlicher MwSt.

5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:

  1. a) Art und Umfang der von PixelMountain erbrachten Leistung
  2. b) Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.

5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur

Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist PixelMountain berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.

5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die PixelMountain für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.

5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.

5.7 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Bei Aufträgen ab 5.000 € Gesamtsumme erfolgt die Rechnungstellung über die Hälfte des Gesamtbetrages nach der ersten Präsentation, die zweite Hälfte wird nach Fertigstellung des Auftrages unsererseits fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann PixelMountain Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens PixelMountain, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5.8 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt PixelMountain monatlich in Rechnung.

5.9 Erteilte Angebote behalten 14 Tage ihre Gültigkeit. Danach müssen sie neu eingeholt werden.

5.10 Bei Zahlungsverzug kann PixelMountain Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5.11 Die Mahngebühren betragen 3€ pro Mahnung ab der ersten Mahnung.

6 Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind werden nach Zeitaufwand/Stundensatz gesondert berechnet.

6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehen den technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt PixelMountain im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.

6.4 Soweit PixelMountain notwendige Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter PixelMountain von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat PixelMountain unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist PixelMountain nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller PixelMountain übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber PixelMountain von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

8 Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

8.1 PixelMountain ist berechtigt, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers vor Produktionsbeginn Korrekturmuster erstellen zu lassen.

8.2 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.

8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von PixelMountain mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.

8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.

9 Inhalte von Internetseiten

9.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

9.2 PixelMountain unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.

9.3 PixelMountain übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz in Bezug auf zukünftige Browser u. Plug-In Versionen, es sei denn, PixelMountain kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet PixelMountain nur bei Vorsatz.

10 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

10.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen

(siehe auch unter 1.1).

10.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von PixelMountain. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann PixelMountain, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt PixelMountain dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.

10.3 PixelMountain ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat PixelMountain dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

 

11 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

11.1 PixelMountain verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. PixelMountain haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

11.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat PixelMountain bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch PixelMountain durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. PixelMountain haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.

11.4 PixelMountain haftet nur für Schäden, die von PixelMountain grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. PixelMountain haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

11.5 Soweit PixelMountain auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet PixelMountain nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. PixelMountain verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet PixelMountain für die Erfüllungsgehilfen nicht.

11.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von PixelMountain nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

11.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für PixelMountain.

11.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an PixelMountain , stellt er PixelMountain von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von PixelMountain nicht ausgeschlossen.

11.9 Die Daten werden bei PixelMountain ohne Gewährleistungspflicht archiviert.

 

12 Kündigungsrecht

12.1 Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen.

12.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist PixelMountain berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.

12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von PixelMountain gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind PixelMountain unverzüglich zurückzugeben.

 

13 Belegexemplare

Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber PixelMountain mindestens zwei einwandfreie Belegexemplare. PixelMountain darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. PixelMountain behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung (web und print) zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern oder auf der Website www.PixelMountain.eu
Im Impressum muss PixelMountain als Urheber des grafischen Konzeptes/Entwurfes erwähnt sein.

 

14 Referenz

PixelMountain hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.PixelMountain.eu aufzuführen und zur Eigenwerbung im Printbereich zu verwenden.

 

15 Erfüllungsort

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz von PixelMountain: Pfronten

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

16 Änderungen/Ergänzungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

16.2 Soweit dieser allgemeinen Vertagsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

16.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.